Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
C & L Service GmbH
Sudetenstraße 9
85107 Baar-Ebenhausen
1. Allgemeines
Geltungsbereich für unsere Tarife und Konditionen ist die Bundesrepublik Deutschland bis Festlandsende. Für die Zustellung von Sendungen auf die Nord- und Ostseeinseln berechnen wir einen Aufschlag von 15,- bis 30,- Euro pro Sendung, wobei keine Laufzeitgarantie gegeben wird.
2. Von der Beförderung ausgeschlossene Güter
Folgende Güter sind von der Beförderung ausgeschlossen: Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Unikate, leichtverderbliche Güter, Gefahrgut sowie sterbliche Überreste.
3. Frankatur
Wir fertigen grundsätzlich "frei Haus"-Sendungen ab. "Unfrei"-Sendungen sind als solche ausdrücklich auf dem Speditionsauftrag zu deklarieren. Der Versender/der Auftraggeber und der Empfänger haften für alle Speditionsentgelte gesamtschuldnerisch.
4. Nachnahme
Nachnahmeaufträge werden nur auf der Grundlage eines besonderen, schriftlichen Rahmenvertrages akzeptiert. Eine, ohne Beachtung dieser Form, im Einzelfall erteilte Nachnahmeanweisung verpflichtet die C & L Service GmbH nicht zur Erhebung der Nachnahme.
5. Kosten
Maßgeblich für die Speditionsentgelte pro Auftrag sind unsere jeweils gültigen ausgedruckten Tarife zuzüglich MwSt. Die C & L Service GmbH sendet Ihnen gerne auf Wunsch entsprechende Tarifunterlagen zu.
6. Geld-zurück-Garantie
Wird die vereinbarte Laufzeit nicht eingehalten, bestimmt sich die Höhe des Speditionsentgeltes nach dem tatsächlich erbrachten Service. Diese Geld-zurück-Garantie gilt nicht bei Auslieferungsverzögerungen, die durch höhere Gewalt (z. B. Witterung, Streik, Aussperrung, behördliche Hindernisse usw.), fehlende oder mangelnde Dokumentation (z. B. falsch ausgefüllte Speditionsaufträge, fehlende oder falsche Markierung mit Aufklebern je nach Serviceart), nachträgliche Verfügungen des Absenders oder Anweisungen des Empfängers, die den Transportablauf unmittelbar beeinflussen, verursacht werden. Je nach Serviceart gilt die vereinbarte Laufzeit von Montag bis Freitag bzw. Samstag ab Übernahmetag. Bei einer Serviceanforderung ohne Garantie gilt automatisch die nächstmögliche Serviceart.
7. Kostenverantwortung
Die Kosten, die bei einer Annahmeverweigerung durch den Empfänger oder die für den dritten und jeden weiteren Zustellversuch an dieselbe Adresse sowie bei einer Tourenumverfügung (z. B. wegen einer falschen Adresse) entstehen, trägt der Auftraggeber. Ist der Empfänger mehr als 5 Werktage nicht annahmebereit, so werden entstehende Lagerkosten ebenfalls dem Auftraggeber belastet.
8. Rechnungen/Zahlungsbedingungen
Muß wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag, oder weil der Empfänger einer "unfrei"-Sendung die Zahlung des Speditionsentgeltes verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 20,- Euro. Rechnungen des Spediteurs sind sofort zu begleichen. Dem Rechnungsbetrag werden grundsätzlich 5,00 € Finanzierungskosten zugeschlagen.
Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegensteht.
9. Versicherung
Die C & L Service GmbH besorgt die Versicherung des Gutes (Transportversicherung) bei einem Versicherer ihrer Wahl zugunsten des Auftraggebers, wenn sie vor der Übergabe der Güter hierzu beauftragt wird. Die C & L Service GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Versicherung des Gutes zu besorgen, wenn dies im Interesse des Auftraggebers liegt.
Die C & L Service GmbH darf vermuten, dass die Eindeckung einer Versicherung im Interesse des Auftraggebers liegt, insbesondere wenn
- die C & L Service GmbH bei einem früheren Verkehrsvertrag eine Versicherung besorgt hat,
- der Auftraggeber im Auftrag einen Warenwert angegeben hat.
Die Vermutung des Interesses an der Eindeckung einer Versicherung besteht nicht, wenn
- der Auftraggeber die Eindeckung schriftlich untersagt,
- der Auftraggeber ein Spediteur, Frachtführer oder Lagerhalter ist.
Die Eindeckung der Versicherung erfolgt nach Maßgabe der auf dem Auftrag eingetragenen Wertdeklaration. Güter können grundsätzlich nur bis zu einer Höchstversicherung von
€ 25.000 versichert werden. Eine höhere Versicherungssumme muss bei der C & L Service GmbH gesondert angefragt werden. Dementsprechend werden Aufträge zur Eindeckung einer Versicherung, die einen Versicherungswert von € 25.000 übersteigen, erst nach ausdrücklicher, schriftlicher Bestätigung durch die C & L Service GmbH wirksam. Versicherungsschutz besteht nur für bedingungsgerechte Sendungen.
10. Paletten-Austauschgebühr
Sofern nicht anders vereinbart, schließen wir den Tausch von Ladehilfsmitteln aus. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache übernehmen wir den Tausch und den Rücktransport gegen eine Kostenerstattung von 15,- Euro pro Europalette und 80,- Euro pro Gitterbox.
11. Außergewöhnliche Kostensteigerung
Außergewöhnliche und unvorhersehbare Kostensteigerungen (z. B. bei Treibstoffen) werden nach vorheriger Information dem Tarif zugeschlagen.
12. Gefährliche Güter
Die Annahme solcher Güter kann durch die C & L Service GmbH nicht erfolgen. Bei bekannt werden eines Verstoßes wird eine Strafe von 1000 € dem Versender berechnet.
13. Voluminöse Güter, besondere Abmessungen
Als voluminös gelten Güter, deren Volumengewicht höher ist als das Effektivgewicht. Die Berechnung des Volumengewichtes wird auf der Basis 1 cbm = 125 kg bzw. 1 Lademeter = 1.200 kg durchgeführt. Zur Gewährleistung einer schnellen, sicheren Abwicklung bitten wir Sie, zur Übernahme von Einzelkolli, die mehr als 3,00 m lang oder 1,20 m breit oder 1,40 m hoch sind, C & L Service GmbH vorab zu informieren. Bei Überschreitung eines Einzelmaßes wird ein Zuschlag gemäß Tarif angewendet.
14. Gewichtsvorgaben
Das Mindestgewicht für eine EFP (Euro-Flach-Palette) beträgt 150 kg. Bei einer GIBO (Euro-Gitterbox) wird von mindestens 250 kg ausgegangen. Packstücke über 50 kg sind palettiert zu übergeben und werden nach ihrem Realgewicht und Volumengewicht berechnet.
15. Haftung
15.1
Die Haftung der C & L Service GmbH ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften. Soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen, ist die Haftung der C & L Service GmbH bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) der Höhe nach begrenzt.
15.1.1
Auf € 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichtes der Sendung;
15.1.2
bei einem Schaden, der an dem Gut während des Transports mit einem Beförderungsmittel eingetreten ist, abweichend von Ziff. 15.1.1 auf den für diese Beförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag;
15.1.3
Bei einem Verkehrsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln unter Einschluss einer Seebeförderung, abweichend von Ziff. 15.1.1 auf 2 SZR für jedes Kilogramm
15.1.4
in jedem Schadenfall höchstens auf einen Betrag von € 1 Mio. oder 2 SZR für jedes Kilogramm, je nachdem welcher Betrag höher ist.
15.1.5
Bei einer nationalen Beförderung gemäß den frachtrechtlichen Vorschriften des HGB wird sich die C & L Service GmbH im Falle eines Verlustes oder Beschädigung nicht auf die gesetzlichen oder zuvor genannten vertraglichen Haftungshöchstgrenzen berufen, soweit der Schaden nicht mehr als € 500 beträgt.
15.2
Sind nur einzelne Packstücke oder Teile der Sendung verloren oder beschädigt worden, berechnet sich die Haftungshöchstsumme nach dem Rohgewicht
- der gesamten Sendung, wenn die gesamte Sendung entwertet ist,
- des entwerteten Teils der Sendung, wenn nur ein Teil der Sendung entwertet ist.
15.3
Die Haftung der C & L Service GmbH für andere als Güterschäden mit Ausnahme von Personenschäden und Sachschäden an Drittgut ist der Höhe nach begrenzt auf das Dreifache des Betrages, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre, höchstens auf einen Betrag von € 100.000 je Schadenfall. Die §§ 431 Abs. 3, 433 HGB bleiben unberührt.
15.4
Die Haftung der C & L Service GmbH ist in jedem Fall, unabhängig davon, wie viele Ansprüche aus einem Schadenereignis erhoben werden, begrenzt auf € 2 Mio. je Schadenereignis oder 2 SZR für jedes Kilogramm der verlorenen und beschädigten Güter, je nachdem, welcher Betrag höher ist, bei mehreren Geschädigten haftet die
C & L Service GmbH anteilig im Verhältnis ihrer Ansprüche.
15.5
Für die Berechnung des SZR gilt § 431 Abs. 4 HGB
16. Qualifiziertes Verschulden
Die vorstehenden Haftungsbefreiungen und –begrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden verursacht worden ist
16.1
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der C & L Service GmbH, ihrer leitenden Angestellten oder durch Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, wobei Ersatzansprüche in letzterem Fall begrenzt sind auf den vorhersehbaren, typischen Schaden;
16.2
In den Fällen der §§ 425 ff., § 461 Abs. 1 HGB durch die C & L Service GmbH oder die in
§§ 428, 462 HGB genannten Personen vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde.
16.3
Soweit auf den Verkehrsvertrag das Montrealer Übereinkommen zur Anwendung kommt, gelten dessen Haftungsgrenzen ausschließlich. Die vorstehenden Bestimmungen sind keine Haftungserweiterung gemäß Art. 25 Montrealer Übereinkommen.
17. Ablieferung
Die Ablieferung erfolgt mit befreiender Wirkung an jede im Geschäft oder Haushalt des Empfängers anwesende Person, es sei denn, es bestehen begründete Zweifel an deren Empfangsberechtigung.
Messesendungen werden grundsätzlich "frei Haus" abgefertigt. Da durch die Messeveranstalter die Zustellzeiten unterschiedlich geregelt werden können, bedarf die Abwicklung jeweils einer Absprache mit der C & L Service GmbH. Eine Laufzeitgarantie entfällt aus diesem Grund. Zustellgebühren belasten wir ergänzend zu den Standardtarifen.
18. Abliefernachweis
Kostenlos erhalten Sie von uns auf Anfrage, innerhalb von 4 Wochen nach Leistungsdatum, eine EDV-Bildschirmauskunft. Einen schriftlichen Abliefernachweis senden wir Ihnen zum Preis von 8,- Euro pro Nachweis zu. Wenden Sie sich dazu an den Customer Service.
19. Dokumentation
Der Speditionsauftrag muß durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt werden. Für Fehler beim Ausfüllen der Formulare durch unser Personal - wenn ausnahmsweise ein Auftrag telefonisch entgegengenommen wurde - haften wir nicht. Jedes Packstück ist mit einem Adress-Aufkleber zu markieren. Speditionsaufträge und Aufkleber erhalten Sie kostenlos von der C & L Service GmbH.
20. Zur besonderen Beachtung
1. Ihre Güter müssen handelsüblich (für Umschlag und LKW-Transport tauglich) verpackt sein.
2. Achtung! Unsere Laufzeiten können nur eingehalten werden, wenn die gesamte speditionelle Abwicklung unter der Regie von C & L Service GmbH verläuft. Ist ein Empfangsspediteur oder Selbstabholer vorgeschrieben, endet die Laufzeitzusage bei Ankunft der Sendung an unserer Empfangsniederlassung.
3. Die Empfangsstelle muß mindestens 90 Minuten vor der gebuchten Zustelloption für die Entgegennahme der Sendungen bereitstehen (z.B. ab 06.30 Uhr für eine Anlieferung vor 8.00 Uhr). Die normale Zustellzeit endet Montag bis Freitag um 18.00 Uhr, samstags um 14.00 Uhr. Diese Zustellzeiten gelten für Overnight, 12.00 Express, 10.00 Express, 9.00 Express, 8.00 Express.
Wir verweisen auf die besonderen Zusatzleistungen von Special Service.
4. Verpackungsmaterial transportieren wir nur mit Transportauftrag.
5. Die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegenden nationalen Sendungen werden nicht akzeptiert.
6. Ist keine Sendungsart (Ware oder Dokument) angegeben, wird die Sendung als "Ware" über die Serviceart "Overnight " transportiert.
7. Auch in einem hochwertigen Sammelverkehr verbleiben Restrisiken. Besonders wichtige und/oder wertvolle Sendungen melden Sie deshalb bitte vorher zur Festlegung besonderer Sicherheitsmaßnahmen an.
8. Aus abwicklungstechnischen Gründen müssen sendungsbegleitende, für Dritte bestimmte Unterlagen (z. B. Lieferscheine) unmittelbar und sicher am Sendungsgut befestigt sein.
9. Für Pakete die nicht komplett in Kartonage verpackt sind behalten wir uns die Berechnung des XXL-Zuschlages vor.
Wenn Sie Fragen zu diesen Bedingungen haben oder über Dienstleistungen informiert werden möchten, die über die hier beschriebenen Standardleistungen hinausgehen, dann wenden Sie sich bitte an den Customer Service.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Pfaffenhofen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 05.11.2008. Gültig in der jeweils neuester Fassung. Änderungen vorbehalten.